Schlaraffia Oenipontana e.V.

Orden

Oenipontanas Orden

Näheres über deren Entstehung, Erwerb und Gestaltung ist über unseren Wappen- und Adelsmarschall Rt Dentofex zu erfahren.

§ 10 Orden, Ahnen, Titel, Adelsprädikate, Auszeichnungen

Zur Vorbereitung der Verleihung von Orden, Titeln,
Adelsprädikaten und Auszeichnungen kann ein Ordenskapitel bestimmt werden. Die Entscheidung über die Zuerkennung der Ehrungen erfolgt durch den Großen Schlaraffenrat.

Hausorden

  • Crachat (Großkreuz) - Goldenes-Dachl-Emblem mit Strahlenkranz, an breiter blauer Schärpe von der linken Schulter zur rechten Hüfte zu tragen. Seine Verleihung schließt gleichzeitiges Tragen des Hausordens 1. Klasse nicht aus.
  • Hausorden 1. Klasse - Goldenes-Dachl-Emblem mit goldenem Uhu an rot-weiß-rotem Bande um den Hals. Diese Klasse tragen die Oberschlaraffen Oenipontanas von Rechts wegen.
  • Hausorden 2. Klasse - Goldenes-Dachl-Emblem in Gold mit kleinem goldenen Uhu, an der linken Brustseite zu tragen.

Jungritterorden

  • Goldenes-Dachl-Emblem in Gold mit goldenem Uhu, am blau-gelben Band zu tragen.
  • Wird den Jungrittern unserer Tochter- und Enkelreyche verliehen, die als Knappen bzw. Junker mindestens zweimal bei uns eingeritten sind, sowie Jungrittern unseres Reyches, die als Knappen, bzw. Junker mindestens einmal unsere vier Tochterreyche besucht haben.

Order vom Goldenen Dachl

  • gefext von Rt. Goldin (30) a. U. 110
  • mit Vlies - kann jeweils nur einem einzigen Sassen der Oenipontana auf Beschluß des Oberschlaraffenrates verliehen werden.
  • am Schild - auf einem Wappen ähnlichen Schild montiert und mit einer blauen Kordel zum Tragen um den Hals gefertigt. Wird nur an Sassen der Oenipontana verliehen. Ausnahmen erfordern einen Beschluss des Oberschlaraffenrates.
  • am Band - wird um den Hals an einem gelb-blauen Band getragen. Kann auch an Sassen befreundeter Reyche für besondere Verdienste verliehen werden.
  • am Ordens-Eck - in Silber, wird an der linken Brustseite getragen.

Edelweiß-Orden

  • Gestiftet und eingesetzt durch Seine Herrlichkeit Ritter Hax der Kapitälerne a.U. 23. Neugestiftet durch Erbherrlichkeit Fürst Dynamit von der Pertisau. Neugestiftet nach dem Ahallaritte der Erbherrlichkeit Dynamit und zu dessen unvergänglichem Andenken durch den Erbkantzelaren Filucius der Buschklepper am 7. des Eismonds a.U. 65.
  • Edelweiß-Orden 1. Klasse. Enziankreuz mit Edelweißstern um blauen Ordensbande um den Hals zu tragen.
  • Edelweiß-Orden 2. Klasse. Enziankreuz mit Edelweißstern an der linken Brustseite zu tragen.

Verdienstkreuz

  • Gestiftet von Rt Lord Quitschener a.U. 90. Mit Lorbeer umkränzter Schlaraffe am rot-weiß-roten Band.

Pour le mérite

  • Gestiftet von Ritter Demokrit der Lebenskünstler a.U. 50. Neugestiftet durch Ritter Toni der Rosenegger, Freiherr vom Kerschenthal, im Lenzmonde a.U. 67, eingesetzt durch Erboberschlaraffen Willy, der kommende Mann.
  • Statut abgeändert durch Beschluss des Großen Schlaraffenrates a.U. 151/152.
  • Der Orden „Pour le mérite“ wird über Vorschlag des Ordenskapitels durch den Großen Schlaraffenrat verliehen.
  • Die Auszeichnung wird nur an Sassen Oenipontanas für außergewöhnliche Leistungen zum Wohle des Reyches nach Größe des Verdienstes verliehen als:
  • Großkreuz mit Brillanten (Emblem auf Strahlenkranz) an hellgelber Ordensschärpe mit gestickter Inschrift: „Pour le mérite“. Von der linken Schulter zur rechten Hüfte zu tragen.
  • Komthurkreuz an hellgelbem, rotgesäumtem Ordensbande um den Hals zu tragen.
  • Ritterkreuz in Medaillenform am Ordenseck an der rechten Brustseite zu tragen.
  • Die Verleihung eines „Pour le mérite“-Ordens einer höheren Ordnung setzt voraus, dass ein bereits verliehener „Pour le mérte“-Orden einer niedrigeren Kategorie dem Reych zurückgegeben wird.

Schlaraffia-Orden

  • Neugestiftet durch Ritter Veranda die Cichorie.Eingesetzt durch Herrlichkeit Manfred von der Zeile a. U. 35.
  • 1. Klasse - an blau-gelb-blauem Bande um den Hals. Er gebührt den Rittern Oenipontanas, die als solche drei Jahrungen ununterbrochen allen Schlaraffiaden des Reyches angewohnt haben.
  • 2. Klasse - am blau-gelb-blauen Ordens-Eck zu tragen. Er gebührt allen Rittern Oenipontanas, die als solche in einer Jahrung allen Schlaraffiaden des Reyches beigewohnt haben.
  • Bei Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen schlägt der Reychsmarschall die Anwärter auf die Schlaraffiade-Orden vor.

Kamel-Orden

  • Gestiftet durch Ritter Cocain der Reizbare, eingesetzt durch Herrlichkeit Hatschenstein der Verdrehtene a.U. 50. Dieser Orden ist ein goldenes Kamel an blau-gelber Schnur um den Hals, wird den Sassen verliehen, die im Laufe einer Winterung mindestens fünf Eigenbauvorträge (nichtambtliche Protokolle sind nicht mitzuzählen) gebracht haben. Der Orden ist in allen Sippungen zu tragen, in normalen Sippungen vorne, in Festsippungen auf dem Rücken.

Jahrungszeichen

  • Eingeführt durch Reychsbeschluss a.U. 38 im Sinne des Spiegels (siehe § 54). Die Ersatzsippungen werden lt. § 60, Abs. 2 SP anerkannt. Bei Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen schlägt der Reychsmarschall die Anwärter auf die Jahrungszeichen vor. Die Entscheidung über die Würdigkeit der Zuerkennung obliegt dem Großen Schlaraffenrat (§ 54 Abs.2 Sp).

Willkomm-Orden

  • Gestiftet und eingesetzt durch Erbherrlichkeit Anderl von Rinn a.U. 28. Dieser Orden wird bei der Begrüßung an jeden zum erstenmal in Oenipontana einreitenden Schlaraffen aus anderen Reychen oder Colonien verliehen.

Prahlhansl-Orden

  • Gestiftet und gefechst von Rt Dentofex das Carlodenten-Baby(30) a. U. 135. Dieser Orden wird beim „Turney um den Prahlhansl-Orden“ für die beste geprahlte Fechsung vergeben. Der Sieger wird von allen anwesenden Sassen durch einfache Mehrheit bestimmt. Nach einmaligem Sieg wird der Orden am gelb/blauen Band bis zum nächsten Turney getragen. Nach zweimaligem Sieg wird der Orden für immer vergeben und am rot/weißen Band getragen.

Kasermandl-Orden

  • In Silber und in Gold. Gestiftet von ER Fiat Lux (275) a. U. 127. Der Orden in Silber wird gemäß Statuten nur an Träger des Titels „Kasermandl“ verliehen. Der Orden in Gold wird gemäß Ordens-Statut dem Sieger des Kasermandl-Turneys verliehen.
  • (hinsichtlich des Statutes siehe Anlage 1 des Hausgesetzes)

Orden überregional (kostenpflichtig)

Der Kristall von Tyrol

  • Orden und Titul „Kristall von Tyrol“ Dieser Einritts- und Freundschaftsorden ist gestiftet vom h.R. Oenipontana (30) a. U. 145 und dient gem. Ordens-Statut der Belebung der Einrittsfreudigkeit in die auf zwei Landesverbände verteilten Tiroler Schlaraffenreyche.
  • Er wird am weiß-roten Band getragen.
  • Die Verleihung des Ordens ist mit der Eintragung des Titels „Ritter zum Kristall von Tyrol“ in die Stammrolle verbunden.
  • (hinsichtlich des Statutes siehe Anlage 4 des Hausgesetzes)